Das österreichische Arbeitszeitgesetz (AZG) regelt, wie lange Arbeitnehmer arbeiten dürfen, wann Pausen Pflicht sind und welche Ruhezeiten eingehalten werden müssen. Für Arbeitgeber ist das AZG kein optionaler Leitfaden, sondern verbindliches Recht. Verstöße werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet — und können bei Wiederholung existenzbedrohend werden.

Dieser Artikel fasst die wichtigsten Regelungen des AZG kompakt zusammen, zeigt typische Stolperfallen und liefert eine Checkliste, mit der du als Arbeitgeber auf der sicheren Seite bist.

Was ist das AZG?

Das Arbeitszeitgesetz (AZG) ist ein österreichisches Bundesgesetz, das seit 1969 in Kraft ist und seither mehrfach novelliert wurde. Es gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in Österreich — unabhängig von Branche, Betriebsgröße oder Vertragsart. Ausnahmen bestehen nur für leitende Angestellte mit maßgeblicher Entscheidungsbefugnis und bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte in Ausbildung (für die Sonderregelungen gelten).

Das AZG definiert die Normalarbeitszeit, die Höchstarbeitszeit, Pausenregelungen, Ruhezeiten sowie Sonderbestimmungen für Nacht- und Schichtarbeit. Ergänzend gelten Kollektivverträge (KV), die branchenspezifisch strengere oder flexiblere Regelungen vorsehen können — aber nie unter das AZG-Minimum fallen dürfen.

Die wichtigsten Regeln auf einen Blick

Die folgende Tabelle fasst die zentralen Arbeitszeitgrenzen des AZG zusammen:

Regelung Grenzwert Anmerkung
Normalarbeitszeit pro Tag 8 Stunden Kann per KV oder Betriebsvereinbarung auf 10h erweitert werden
Normalarbeitszeit pro Woche 40 Stunden Viele KV sehen 38,5h vor
Höchstarbeitszeit pro Tag 12 Stunden Nur ausnahmsweise, z.B. bei Gleitzeit oder vorübergehendem Bedarf
Höchstarbeitszeit pro Woche 60 Stunden Durchschnitt über 17 Wochen darf 48h nicht überschreiten
Tägliche Ruhezeit 11 Stunden Ununterbrochen zwischen zwei Arbeitstagen
Wöchentliche Ruhezeit 36 Stunden Am Stück, muss einen Kalendertag einschließen
Pause 30 Minuten ab 6h Arbeit Kann in 2 x 15 Min. aufgeteilt werden

Wichtig: Die 12-Stunden-Grenze pro Tag und die 60-Stunden-Grenze pro Woche sind absolute Obergrenzen. Sie dürfen nur in Ausnahmefällen erreicht werden — nicht als Dauerzustand geplant werden. Der Durchschnitt über den Durchrechnungszeitraum muss bei maximal 48 Wochenstunden liegen.

Überstunden — was ist erlaubt?

Überstunden entstehen, wenn die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten wird. Das AZG setzt klare Grenzen:

  • Maximal 20 Überstunden pro Woche — in Verbindung mit der 40-Stunden-Normalarbeitszeit ergibt sich die 60-Stunden-Höchstgrenze
  • Zuschlag von 50 % für reguläre Überstunden (Werktag)
  • Zuschlag von 100 % für Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Zeitausgleich statt Bezahlung ist möglich, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart — der Zuschlag muss aber berücksichtigt werden (1 Überstunde = 1,5h Zeitausgleich)

Vorsicht bei All-in-Verträgen

All-in-Verträge sind in Österreich weit verbreitet, aber rechtlich heikel. Das Gehalt muss so bemessen sein, dass sämtliche tatsächlich geleisteten Überstunden abgedeckt sind — inklusive Zuschläge. Liegt das Gehalt darunter, hat der Arbeitnehmer einen Nachzahlungsanspruch. Arbeitgeber sollten daher regelmäßig prüfen, ob die tatsächliche Arbeitszeit mit dem Pauschalgehalt gedeckt ist.

Praxis-Tipp: Führe eine monatliche Deckungsrechnung durch. Vergleiche die tatsächlich geleisteten Überstunden (inkl. Zuschläge) mit der All-in-Differenz. Tools wie Kavra Pulse können diese Berechnung automatisieren und warnen, bevor Nachzahlungsansprüche entstehen.

Nachtarbeit & Schichtarbeit

Für Nachtarbeit (Arbeit zwischen 22:00 und 05:00 Uhr) gelten im AZG besondere Schutzbestimmungen:

  • Nachtarbeitnehmer (regelmäßig mindestens 3 Stunden Nachtarbeit) haben Anspruch auf kostenlose Gesundheitsuntersuchungen — vor Aufnahme der Nachtarbeit und danach in regelmäßigen Abständen
  • Die tägliche Arbeitszeit für Nachtarbeitnehmer darf im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschreiten (Durchrechnungszeitraum: 17 Wochen)
  • Bei besonders belastender oder gefährlicher Nachtarbeit gilt eine absolute 8-Stunden-Grenze pro Tag
  • Nachtarbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Versetzung auf einen Tagesarbeitsplatz — z.B. bei gesundheitlichen Problemen

Bei Schichtarbeit müssen die Schichtpläne so gestaltet sein, dass Ruhezeiten eingehalten werden. Der Wechsel von Spätschicht (Ende 22:00) auf Frühschicht (Beginn 06:00) am nächsten Tag verletzt die 11-Stunden-Ruhezeit und ist nicht zulässig.

Strafen bei Verstößen

Das AZG sieht Verwaltungsstrafen für Arbeitgeber vor, die gegen Arbeitszeitvorschriften verstoßen:

  • Erster Verstoß: Geldstrafe bis zu €3.626 pro Übertretung
  • Wiederholte Verstöße: Geldstrafe bis zu €7.252
  • Pro Arbeitnehmer: Die Strafe wird für jeden betroffenen Arbeitnehmer einzeln verhängt — bei 10 Mitarbeitern mit fehlenden Ruhezeiten können sich die Strafen schnell auf fünfstellige Beträge summieren
  • Aufzeichnungspflicht: Fehlende oder mangelhafte Arbeitszeitaufzeichnungen sind ein eigenständiger Straftatbestand

Rechenbeispiel: Ein Gastronomiebetrieb mit 15 Mitarbeitern wird bei einer Kontrolle geprüft. Bei 8 Mitarbeitern fehlen die Arbeitszeitaufzeichnungen, bei 5 wurde die tägliche Ruhezeit unterschritten. Das kann im Erstfall Strafen von bis zu €47.138 bedeuten (13 Verstöße x €3.626). Bei Wiederholung verdoppelt sich der Betrag.

AZG-Checkliste für Arbeitgeber

Mit diesen 7 Punkten stellst du sicher, dass dein Betrieb AZG-konform arbeitet:

  1. Arbeitszeitaufzeichnungen führen — Für jeden Arbeitnehmer, lückenlos, mit Beginn, Ende und Pausen. Digitale Systeme sind empfohlen, aber nicht vorgeschrieben
  2. Ruhezeiten im Dienstplan prüfen — 11 Stunden zwischen den Arbeitstagen, 36 Stunden pro Woche. Besonders kritisch bei Schichtwechseln
  3. Überstunden tracken und begrenzen — Maximal 20 Überstunden pro Woche. Dauerhaft hohe Überstundenquoten signalisieren Unterbesetzung
  4. All-in-Verträge regelmäßig prüfen — Monatliche Deckungsrechnung: Sind die tatsächlichen Überstunden (inkl. Zuschläge) vom Gehalt gedeckt?
  5. Nachtarbeiter untersuchen lassen — Gesundheitsuntersuchung vor Aufnahme und regelmäßig danach. Dokumentation aufbewahren
  6. Kollektivvertrag kennen — Viele KV haben strengere Regeln als das AZG (z.B. 38,5h-Woche, höhere Überstundenzuschläge). Der KV geht vor, wenn er günstiger für den Arbeitnehmer ist
  7. Dienstpläne rechtzeitig veröffentlichen — Mindestens 2 Wochen im Voraus, je nach KV auch länger. Nachträgliche Änderungen dokumentieren

Wie Kavra Pulse hilft

Manuelles Tracking von Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Überstunden ist fehleranfällig — besonders wenn du mehrere Mitarbeiter, Schichten oder Standorte hast. Kavra Pulse automatisiert die AZG-Compliance:

  • Automatischer AZG-Compliance-Check — Beim Erstellen des Dienstplans prüft Pulse in Echtzeit, ob Ruhezeiten, Höchstarbeitszeiten und Pausenregelungen eingehalten werden
  • Warnungen bei Verstößen — Bevor du den Plan veröffentlichst, zeigt Pulse alle Regelverletzungen an: zu kurze Ruhezeit, überschrittene Wochenstunden, fehlende Pausen
  • Überstunden-Dashboard — Monatliche Übersicht über geleistete Überstunden pro Mitarbeiter, inklusive Deckungsrechnung für All-in-Verträge
  • Lückenlose Aufzeichnungen — Revisionssichere Dokumentation aller Arbeitszeiten, Pausen und Änderungen — bereit für jede Behördenprüfung

Mehr dazu in unserem Praxis-Leitfaden: Dienstplan erstellen — kostenlos, digital und AZG-konform.

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Stand: April 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Arbeitszeit- und Kollektivvertragsregelungen können je nach Branche und Bundesland abweichen. Prüfe immer die für dich geltenden Bestimmungen.